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Golfresort Rotes Meer
Golfreisen Ägypten
Massgeschneiderte Gruppenreisen

Abschlagen zwischen Wüste
und Rotem Meer

Wir stellen Ihre Gruppenreise individuell zusammen: Championship-Plaetze in SomaBay, Makadi Bay und El Gouna, gehobene Hotels und die komplette Organisation aus einer Hand.

518-Loch-Plaetze
365Tage Sonne
Allesaus einer Hand
Unsere Destinationen

Eine Küste – 5 Abschläge am Roten Meer.

Wir reisen ausschließlich in der Gruppe – als PRO-Reise mit Ihrem Golflehrer oder als geführte Reise mit uns als Guide. Den Anfang machen diese drei Golf-Destinationen.

Soma Bay – The Cascades01
PRO-ReisenGeführt
Gary Player Signature & Hidden Coves

SomaBay

  • 18Loch
  • Par 72Anlage

18-Loch-Championship-Platz von Gary Player direkt am Roten Meer. Voraussichtlich ab Anfang 2027 kommen 18 weitere Löcher mit dem Hidden Coves Course hinzu. Dazu Driving Range, 9-Loch-Kurzplatz und »The Scoring Arena« - Trainieren auf Profi-Niveau und auf Wunsch unter Flutlicht.

Reise anfragen
Makadi Bay – Madinat Makadi Golf02
PRO-ReisenGeführt
Madinat Makadi Golf

Makadi Bay

  • 18Loch
  • + 9-LochAnlage

18-Loch-Championship-Platz mit weitläufiger Wüsten- und Bergkulisse, ondulierten Fairways und gut verteidigten Grüns. Dies alles ergänzt um einen reizvollen 9-Loch-Kurzplatz, Driving Range und eine Kurzspiel-Area zum Trainieren.

Reise anfragen
El Gouna Golf Club03
PRO-ReisenGeführt
El Gouna Golf Club & Ancient Sands

El Gouna

  • 2×18Loch
  • 2 PlätzeAnlage

Zwei vollwertige 18-Loch-Plätze – El Gouna Golf Club und Ancient Sands Resort – jeweils mit umfassenden Trainingsmöglichkeiten, eingebettet zwischen Lagunen und dem lebendigen Ort El Gouna. Der Spot mit einem idealen Spagat zwischen Golfspiel und abendlichen Lifestyle.

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SomaBay · Am Roten Meer

Eine Golf-Destination, die niemals schläft.

Direkt am Roten Meer vereint SomaBay Meisterschaftsgolf, einen 9-Loch-Kurzplatz und ein weitläufiges Trainingsareal auf Profi-Niveau – das alles bis in die Nacht hinein auch unter Flutlicht.

Die Plätze
The Cascades – Gary Player Course, 5. Loch
01
18 Loch · Par 72 · direkt am Meer

The Cascades — Gary Player Signature Course

Der von Gary Player gestaltete Signature-Course schmiegt sich eng an die Küste des Roten Meeres. Schnelle Grüns direkt am Meer, Dünen und steter Seewind fordern jedes Handicap.

18 LochGary PlayerPar 72
Hidden Coves Course, 15. Loch
02
18 Loch · neu ab Jahresende

Hidden Coves Course

Der zweite große Platz erweitert Soma Bay ab voraussichtlich Jahresanfang 2027 um weitere 18 Löcher – es erwarten Sie enge Fairways zwischen Palmen, Dünen und dem offenen Meer, die in ein modernes Platz-Layout eingebettet sind.

18 Lochab JahresendeNeu
Par-3-Kurzplatz mit Inselgrün
03
9 Loch · Kurzplatz

Par-3-Kurzplatz

Neun abwechslungsreiche Par-3-Löcher – ideal zum Einspielen, für entspannte Abendrunden oder zum Feilen am Eisenspiel - auf Wunsch auch unter Flutlicht.

9 LochKurzplatzInselgrün
Trainingsmöglichkeiten

The Scoring Arena — Training auf Profiniveau

Ein gigantisches Übungsareal Wartet auf Sie! Die weitläufige Driving Range und eine Short-Game-Area, die ihresgleichen sucht. Vom vollen Schwung bis zum Chip trainieren Sie hier unter den besten Bedingungen – bei Bedarf ebenfalls unter Flutlicht.

Driving RangeShort-Game-AreaPutting-GrünsFlutlicht-Betrieb
Driving Range & Short Game bei Nacht
Makadi Bay · Wüste trifft Meer

Weite Fairways zwischen Dünen und Bergen.

Madinat Makadi Golf vereint einen 18-Loch-Meisterschaftsplatz mit einem 9-Loch-Par-3-Kurzplatz und einer großzügigen Trainingsanlage – eingebettet in Dünen, Palmen und die Berge des Rotmeer-Hinterlands. Nehmen Sie die sportliche Herausforderung bei Wind und fast 7000m Gesamtlänge an?

Der Platz
Madinat Makadi Golf – Fairway mit Palmenallee und Bergkulisse
01
18 Loch · Par 72 · Championship

Madinat Makadi Golf

Der 18-Loch-Meisterschaftsplatz führt über ondulierte Fairways, schier unzähligen Bunkern und stets gut verteidigten Grüns – mit der Dünen- und Bergkulisse als ständigem Begleiter. Mit den Wasserhindernissen zwischen den Löchern 6 bis 8 warten die reizvollen Signature-Bahnen des Platzes auf Sie - Meerblick gratis!

18 LochPar 72Championship
Madinat Makadi Golf – Loch 6 & 7 an der Lagune
Training & Überblick

Kurzplatz, Range & Gesamtanlage

Neben dem Championship-Platz bietet Makadi einen 9-Loch-Par-3-Kurzplatz, eine weitläufige Driving Range und eine Short-Game-Area – alles eingebettet in die großzügige Gesamtanlage rund um das Steigenberger Hotel.

9-Loch-Par-3-KurzplatzDriving RangeShort-Game-AreaClubhaus
Makadi Golf – Überblick mit Par-3-Course, Driving Range und Gesamtanlage
El Gouna · Die Lagunenstadt

Golf zwischen Lagunen und Rotem Meer.

El Gouna vereint gleich zwei 18-Loch-Plätze: den etablierten El Gouna Golf Club und den Championship-Platz von Ancient Sands – beide gewunden zwischen türkisen Lagunen, weißer Architektur und dem Roten Meer.

Die Plätze
Ancient Sands – Loch 18, Insel-Grün
01
18 Loch · Par 72 · an den Lagunen

Ancient Sands Golf Resort

Der 18-Loch-Platz von Ancient Sands schlängelt sich durch die Lagunen von El Gouna und eingebettet in die zahlreichen, neu errichteten Villen neben den weitläufigen Fairways. Trotz der teilweise ambitionierten Längen warten hier viel Spielspaß und exzellent gepflegte Grüns auf Sie!

18 LochPar 72Lagunen
El Gouna Golf Club – Golfplatz mit Steigenberger Golf Resort
02
18 Loch · Par 72 · am Steigenberger Golf Resort

El Gouna Golf Club

Der etablierte 18-Loch-Platz des El Gouna Golf Club führt zwischen Palmen, Wasserläufen und der markanten Resort-Architektur durch das Herz der Lagunenstadt – ein abwechslungsreicher Klassiker für jedes Handicap.

18 LochPar 72
Training

Üben auf beiden Anlagen

Beide Plätze – El Gouna Golf Club und Ancient Sands – verfügen über umfassende Trainingsmöglichkeiten mit Driving Range, Short-Game-Area und Putting-Grüns. Am El Gouna Golf Club lädt zudem die Green Bar direkt am Übungsgelände zur Pause zwischen den Trainingseinheiten ein.

Driving RangeShort-Game-AreaPutting-GrünsGreen Bar
El Gouna Golf Club – Green Bar am Übungsgelände
Partner-Hotels

Wo Sie wohnen.

Pro Destination empfehlen wir Ihnen ein handverlesenes Partner-Hotel – direkt am Platz und mit dem Komfort, den eine Golfreise verdient. Alle Häuser sind fester Teil unserer Reisen und persönlich geprüft.

Golfresort · Spa & Thalasso
Soma Bay

The Cascades Golf Resort, Spa & Thalasso

In Premiumlage auf der Halbinsel SomaBay und mit weitem Blick über das Rote Meer und direkt am Gary-Player-Championship-Course gelegen thront The Cascades als Wahrzeichen. Als Gast erwarten Sie gehobener Komfort, vielfältige kulinarisch Angebote und das größte Spa am Roten Meer - Genuss für alle Sinne!

  • Zimmer & Suiten mit Meerblick
  • Direkt am Championship-Platz
  • Thalasso-Spa & Wellness
  • Bar, Lounge & Privatstrand
Direkt am Golfplatz – Soma Bay
5★ Golf & Spa Resort
Makadi Bay

Steigenberger Makadi

Das Steigenberger Makadi liegt unmittelbar am Madinat Makadi Golf Club – mit direktem Blick auf die ondulierte Fairway-Landschaft und das Rote Meer. Großzügig geschnittene und komfortable Zimmer sowie das sehr individuell geprägte Haus machen es zum idealen Basislager für eine Golfreise nach Makadi Bay.

  • Adults-Only-Hotel
  • Direkt am Golfplatz gelegen
  • Bogey Bar & Restaurantterrasse
  • Pool, Fitness und Spa-Bereich
  • Dine-Around in anderen Hotels von Makadi Bay
  • Eigener Strandabschnitt mit Shuttleservice
Direkt am Golfplatz – Makadi Bay
Golfresort · Deluxe-Zimmer
El Gouna

Ancient Sands Golf Resort & Residences

Direkt am Golfplatz gelegen – mit kurzen Wegen zum Tee und zu den Übungsanlagen. Der Restaurant- und Barbereich liegt unmittelbar im Hotelkomplex neben dem integrierten Clubhaus. Ein stylisches Haus mit Charakter und hoher Individualität sowie die Nähe zur Marina.

  • Komfortable Deluxe-Zimmer
  • Direkt am Golfplatz gelegen
  • Hotel-Bar mit Terrasse am "Loch 19"
  • Auf Wunsch auch Suiten, Townhouses & Villen buchbar
  • Unmittelbare Nähe zur Marina El Gouna
Direkt am Golfplatz Ancient Sands – Clubhaus im Hotelkomplex
Reiseformen

Zwei Wege zu Ihrer Golfreise.

Wir bieten ausschließlich Gruppenreisen an – reisen Sie mit Ihrem Golf-Pro oder einer eigenen Gruppe. Alle Reisen planen wir stets individuell nach Ihren Vorstellungen.

01

PRO-Reisen

Golflehrer mit ihren Schülern

Sie bringen als PRO Ihre Gruppe mit – wir organisieren die komplette Reise "drumherum". Sie konzentrieren sich auf Ihre Schüler, wir kümmern uns um alles andere.

  • Trainingsblöcke & Tee-Times aufeinander abgestimmt
  • Passende Plätze & Trainingsanlagen ausgewählt
  • Feste, transparente Kalkulation pro Teilnehmer
  • Hotel, Greenfees & Transfers aus einer Hand
02

Geführte Gruppenreisen

Gemeinsam unterwegs mit uns

Wir begleiten Ihre Gruppe persönlich vor Ort – Golf, Organisation und Ansprechpartner in einem. Ideal, wenn Sie entspannt spielen und die Region erleben möchten.

  • Persönliche Begleitung vor Ort
  • Mehrere Plätze in einer Reise kombiniert
  • Golf & Erlebnis rund ums Rote Meer
  • Für bestehende Gruppen & Einzelanmelder

Beide Reiseformen ab 7 Teilnehmern – individuell für Ihre Gruppe zusammengestellt.

Aktuelles Angebot

Soma Bay Open 2026

Begleitete Turnier-Gruppenreise • Soma Bay, Ägypten

Reisedetails

  • Termin:04.10.2026 – 11.10.2026
  • Dauer:7 Nächte / 5 Runden Golf
  • Hotel:The Cascades Golf, Spa & Thalasso
  • Transfer:Airport Hurghada hin + zurück
  • Mindestteilnehmerzahl:7

Inklusivleistungen

  • 5 Greenfees inkl. Turnierrunden
  • Turnierteilnahme an 2 Tagen
  • All-Inklusive-Verpflegung im Hotel
  • Gala-Dinner & Siegerehrung Turnier

ab 1.490 € pro Person im DZ

ab 1.790 € pro Person im EZ

Die Angebotspreise enthalten keine Flugkosten – diese fallen zusätzlich an.

So läuft Ihre Reise

Von der ersten Idee bis zum Abschlag.

In vier Schritten zu Ihrer maßgeschneiderten Golfreise – persönlich betreut, ohne Umwege.

01

Anfrage & Beratung

Sie schildern uns Wünsche, Gruppengröße und Reiseform – telefonisch oder über das Formular.

02

Ihr Reisevorschlag

Wir stellen passende Plätze, Hotel, Termine und eine transparente Kalkulation für Ihre Gruppe zusammen.

03

Feinabstimmung & Buchung

Tee-Times, Trainingszeiten und Transfers werden final abgestimmt und gebucht – alles aus einer Hand.

04

Golf am Roten Meer

Sie reisen entspannt an. Auf Wunsch mit persönlichem Guide vor Ort – Ihr Ansprechpartner für alles.

Porträt
Eine gute Golfreise misst sich nicht an Prospekten, sondern daran, dass am Ende alle wiederkommen wollen.
Über mich

Timo Sehmisch

Golfreise-Veranstalter · EGE · Hcp. 10

Seit Jahren organisiere ich Golfreisen ans Rote Meer – persönlich, mit Herzblut und der Erfahrung aus vielen Reisen vor Ort. Ich kenne die Plätze, die Hotels und die Menschen, die eine Reise besonders machen.

Ob PRO mit eigener Gruppe oder geführte Gruppenreise: Ich plane jede Reise individuell, bin Ihr fester Ansprechpartner und – wenn Sie möchten – auch vor Ort dabei. Sie golfen, ich kümmere mich um den Rest.

Dafür stehe ich
  • Persönliche Planung statt Katalog von der Stange
  • Ortskenntnis zu Plätzen, Hotels & Ablauf
  • Ein fester Ansprechpartner – von Anfrage bis Heimreise
  • Faire, transparente Kalkulation
Reiseanfrage

Ihre Golfreise nach Ägypten – individuell geplant.

Erzählen Sie uns kurz von Ihrer Gruppe und Ihren Wünschen – wir stellen Ihnen ein maßgeschneidertes Angebot zusammen und melden uns persönlich bei Ihnen.

Warum über uns buchen?
  • Alles aus einer Hand – Hotel, Greenfees & Transfers
  • Individuell auf Ihre Gruppe zugeschnitten
  • Ortskundige Begleitung als Guide oder Vorbereiter für PRO-Reisen
  • Kurzum: Entspannt reisen, golfen + geniessen
Marken-Golfball
Wunsch-Destination(en)
Rechtliches

Impressum

Z-Score Deutschland GmbH

Hinter der Kirche 2p

04356 Leipzig

Handelsregister: HRB32107

Registergericht: Leipzig

Vertreten durch

Timo Sehmisch

Kontakt

Telefon: +49 341 60043337

E-Mail: mail@golfreisen-aegypten.de

Umsatzsteuer-ID

Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß § 27 a Umsatzsteuergesetz:

DE256172888

Verbraucherstreitbeilegung / Universalschlichtungsstelle

Wir sind nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

Rechtliches

Datenschutzerklärung

Der Schutz Ihrer personenbezogenen Daten ist uns wichtig. Nachfolgend informieren wir Sie über die Verarbeitung personenbezogener Daten bei der Nutzung dieser Website gemäß der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).

Stand: Februar 2026

1. Verantwortlicher

Verantwortlich für die Datenverarbeitung auf dieser Website ist:

Z-Score Deutschland GmbH

Hinter der Kirche 2p, 04356 Leipzig

Telefon: +49 341 60043337

E-Mail: mail@golfreisen-aegypten.de

Vertreten durch: Timo Sehmisch

2. Hosting

Diese Website wird bei einem externen Dienstleister (OnePage bzw. dessen Hosting-/CDN-Infrastruktur, u. a. onecdn.io) gehostet. Personenbezogene Daten, die auf dieser Website erfasst werden, werden auf den Servern des Anbieters gespeichert. Mit dem Anbieter besteht ein Vertrag über Auftragsverarbeitung (AVV) gemäß Art. 28 DSGVO. Rechtsgrundlage ist unser berechtigtes Interesse an einer sicheren und effizienten Bereitstellung unseres Angebots (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO).

3. SSL-/TLS-Verschlüsselung

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4. Cookies & lokale Speichertechnologien

Unsere Website verwendet technisch notwendige Speichertechnologien. So speichern wir im lokalen Speicher Ihres Browsers (localStorage) temporär Ihre Vorauswahl (z. B. gewählte Reiseform), um das Anfrageformular vorauszufüllen. Diese Speicherung ist für die Funktion der Website erforderlich (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO) und dient nicht der Analyse oder Werbung. Einwilligungspflichtige Cookies (Analyse/Marketing) werden nur nach Ihrer Zustimmung gesetzt – siehe Abschnitt Consent-Management.

6. Server-Logfiles

Der Hosting-Anbieter erhebt und speichert automatisch Informationen in Server-Logfiles, die Ihr Browser übermittelt (Browsertyp/-version, Betriebssystem, Referrer-URL, Hostname, Uhrzeit der Anfrage, IP-Adresse). Diese Daten dienen der technischen Bereitstellung und Sicherheit und werden nicht mit anderen Datenquellen zusammengeführt. Rechtsgrundlage: Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO.

7. Kontakt- und Anfrageformular

Wenn Sie uns über das Anfrageformular kontaktieren, verarbeiten wir die von Ihnen angegebenen Daten (u. a. Name, E-Mail-Adresse, Telefonnummer, Reiseform, Wunsch-Destinationen, Reisezeitraum, Gruppengröße und Ihre Nachricht) zur Bearbeitung Ihrer Anfrage und zur Erstellung eines individuellen Angebots. Die Daten werden über ein CRM-System unseres Website-Anbieters verarbeitet und gespeichert; es besteht ein Auftragsverarbeitungsvertrag. Rechtsgrundlage: Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO (vorvertragliche Maßnahmen) sowie Ihre Einwilligung (Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO). Die Daten werden gelöscht, sobald sie für den Zweck nicht mehr erforderlich sind und keine gesetzlichen Aufbewahrungsfristen entgegenstehen.

8. Newsletter (geplant)

Sofern Sie sich zukünftig für unseren Newsletter anmelden, verarbeiten wir Ihre E-Mail-Adresse zum Versand von Informationen und Angeboten. Der Versand erfolgt über einen Dienstleister (z. B. Brevo/CleverReach) im Rahmen eines Auftragsverarbeitungsvertrags. Die Anmeldung erfolgt im Double-Opt-in-Verfahren. Rechtsgrundlage: Ihre Einwilligung (Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO), die Sie jederzeit über den Abmeldelink widerrufen können.

9. Google Analytics 4 (geplant)

Sofern aktiviert, nutzen wir Google Analytics 4, einen Webanalysedienst der Google Ireland Limited. Google Analytics verwendet Cookies bzw. ähnliche Technologien, um die Nutzung der Website zu analysieren. Dabei können Daten auch an Server von Google (auch in den USA) übermittelt werden. Die Nutzung erfolgt ausschließlich auf Grundlage Ihrer Einwilligung (Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO), die Sie über das Consent-Banner erteilen und jederzeit widerrufen können.

10. Google Tag Manager (geplant)

Zur Verwaltung von Website-Tags kann der Google Tag Manager eingesetzt werden. Der Tag Manager selbst speichert keine personenbezogenen Daten, dient aber der Auslösung anderer Tags, die ihrerseits Daten erfassen können. Diese werden erst nach Ihrer Einwilligung aktiviert.

11. Google Ads – Conversion-Tracking & Remarketing (geplant)

Sofern aktiviert, nutzen wir Google Ads inklusive Conversion-Tracking und Remarketing, um die Wirksamkeit unserer Werbung zu messen und Ihnen interessenbezogene Werbung anzuzeigen. Dabei werden Cookies gesetzt und ggf. Daten an Google übertragen. Rechtsgrundlage: Ihre Einwilligung (Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO).

12. Meta-Pixel – Facebook/Instagram (geplant)

Sofern aktiviert, nutzen wir den Meta-Pixel der Meta Platforms Ireland Limited zur Messung von Conversions und für zielgerichtete Werbung auf Facebook und Instagram. Dabei können Daten an Meta (auch in den USA) übermittelt werden. Die Verarbeitung erfolgt ausschließlich auf Grundlage Ihrer Einwilligung (Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO).

13. Google Maps (geplant)

Zur Darstellung von Kartenmaterial können wir Google Maps einbinden. Beim Laden der Karte wird Ihre IP-Adresse an Google übermittelt. Die Einbindung erfolgt erst nach Ihrer Einwilligung (Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO).

14. Kontakt über WhatsApp (geplant)

Sofern Sie uns über WhatsApp kontaktieren, verarbeiten wir die von Ihnen übermittelten Daten zur Beantwortung Ihrer Anfrage. Anbieter ist die WhatsApp Ireland Limited; dabei können Daten auch außerhalb der EU verarbeitet werden. Bitte übermitteln Sie keine sensiblen Daten über WhatsApp. Rechtsgrundlage: Art. 6 Abs. 1 lit. b und lit. f DSGVO.

15. Ihre Rechte

Sie haben das Recht auf Auskunft (Art. 15), Berichtigung (Art. 16), Löschung (Art. 17), Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18), Datenübertragbarkeit (Art. 20) sowie Widerspruch (Art. 21 DSGVO). Eine erteilte Einwilligung können Sie jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Zudem steht Ihnen ein Beschwerderecht bei einer Datenschutz-Aufsichtsbehörde zu. Zur Ausübung Ihrer Rechte genügt eine Nachricht an die oben genannten Kontaktdaten.

Rechtliches

Allgemeine Geschäftsbedingungen

AGB – Sparte Reiseveranstaltung der Z-Score Deutschland GmbH. Es gelten die gesetzlichen Regelungen für Pauschalreisen nach den §§ 651a ff. BGB.

Version 1.0 vom 31.07.2026

§ 1 Geltungsbereich und Vertragspartner

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge über die Erbringung von Reiseleistungen, die zwischen der Z-Score Deutschland GmbH, Hinter der Kirche 2p, 04356 Leipzig, (nachfolgend "Veranstalter") und Privatpersonen (nachfolgend "Kunde") geschlossen werden. Sie verstehen sich als Ergänzung der Vorschriften der gesetzlich vorgeschriebenen Regelungen für Pauschalreisen nach den §§ 651a ff. BGB.

(2) Der Veranstalter bietet Reiseleistungen insbesondere für Golfreisen nach Ägypten an. Der Kunde bucht dabei eine Pauschalreise, die mindestens zwei der folgenden Leistungen umfasst: Unterkunft, Transferleistungen, Golf. Flüge sind nicht Teil der angebotenen Leistungen und müssen vom Kunden selbst gebucht werden.

(3) Alle zwischen den Parteien getroffenen Vereinbarungen ergeben sich insbesondere aus diesen allgemeinen Vertragsbedingungen und den einzelnen Vereinbarungen zwischen den Parteien. Maßgebend ist die jeweils bei Abschluss des Vertrags gültige Fassung der AGB.

(4) Abweichende Bedingungen des Reisenden werden nicht akzeptiert. Dies gilt auch, wenn der Reiseveranstalter der Einbeziehung nicht ausdrücklich widerspricht.

(5) Die jeweils aktuellen Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Veranstalters können auch im Internet unter https://www.golfreisen-aegypten.de eingesehen werden.

§ 2 Vertragsschluss

(1) Die Präsentation der Reiseleistungen auf der Website des Veranstalters stellt kein rechtlich bindendes Angebot, sondern eine Aufforderung zur Abgabe einer Buchung dar.

(2) Der Kunde kann das Buchungsformular entweder auf der Website des Veranstalters ausfüllen und absenden oder dieses downloaden bzw. aufgrund einer Angebotsabfrage direkt vom Veranstalter erhalten und dann ausschließlich via E-Mail übermitteln. Mit dem Absenden der Buchung gibt der Kunde ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Reisevertrags ab.

(3) Nimmt ein Kunde eine Gruppenbuchung, auch für weitere in der Buchung mit aufgeführten Teilnehmern vor, so erklärt er zunächst, zur Abgabe der Buchungserklärung auch für die in der Buchung aufgeführten Reiseteilnehmer bevollmächtigt zu sein. Eine persönliche Haftung für deren Verpflichtungen übernimmt er nur, soweit dies ausdrücklich vereinbart wurde.

(4) Der Veranstalter wird den Zugang der Buchung unverzüglich bestätigen. Diese Zugangsbestätigung stellt noch keine Annahme des Angebots dar. Der Reisevertrag kommt erst zustande, wenn der Veranstalter die Buchung ausdrücklich bestätigt mittels Zusendung einer expliziten Reisebestätigung.

§ 3 Zahlung

(1) Die in den jeweiligen Angeboten und / oder Katalogen + Prospekten angeführten Preise sind Gesamtpreise und beinhalten alle Preisbestandteile einschließlich aller anfallenden Steuern. Alle Details des Reisepreises ergeben sich aus den jeweiligen Reiseangeboten. Zahlungen auf den Reisepreis vor der Reise bedürfen der Aushändigung eines Sicherungsscheines nach § 651k BGB, was durch den Veranstalter sichergestellt wird.

(2) Der Reisepreis wird mit Übersendung, bzw. Erhalt der Reisebestätigung und Rechnung sowie Übersendung des Sicherungsscheines sofort zur Zahlung fällig.

(3) Für alle Reisen ist eine Anzahlung in Höhe von 25 % des Reisepreises zu leisten.

(4) Der jeweilige Restbetrag ist spätestens 30 Tage vor Reisebeginn zu bezahlen. Der rechtzeitige Zahlungseingang ist Voraussetzung für die Aushändigung der Reiseunterlagen. Dies erfolgt Zug um Zug gegen Zahlungseingang.

(5) Rücktritts- und Umbuchungsgebühren, Stornokosten und sonstige Gebühren sind stets sofort fällig.

(6) Zahlungen können ausschließlich mit den in der Rechnung angegebenen Zahlungsmitteln durch den Reisenden an den Reiseveranstalter erfolgen.

(7) Ab einem Zeitraum von 3 Tagen vor dem vereinbarten Reiseantritt kann der Reisepreis oder eine Restzahlung des Reisepreises nur noch mit Zahlung per Echtzeitüberweisung oder Barzahlung erfolgen, andere Zahlarten wie Überweisung sind dann nicht mehr möglich.

(8) Sofern aufgrund eines Zahlungsverzugs des Reisenden vom Veranstalter zusätzliche Aufwendungen, zum Beispiel für Expressversendungen, getätigt wurden, sind diese vom Reisenden zu tragen.

(9) Für Mahnschreiben auf den Reisepreis oder Stornierungskosten kann der Veranstalter pro Schreiben dem Reisenden zusätzlich 5,00 € in Rechnung stellen.

§ 4 Leistungen und Leistungsänderungen

(1) Änderungen einzelner Reiseleistungen, die nach Vertragsschluss notwendig werden und die vom Reiseveranstalter nicht entgegen Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur zulässig, sofern sie nicht erheblich sind und den Gesamtcharakter der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Angegebene Transferzeiten können sich unter Vorbehalt ändern.

(2) Mitteilungen über Änderungen von Reiseleistungen können nur vor Reisebeginn erfolgen. Der Reiseveranstalter ist verpflichtet, den Reisenden unverzüglich nach Kenntnisnahme des Änderungsgrundes schriftlich über die Änderungen zu informieren. Bei erheblichen Änderungen informiert der Reiseveranstalter außerdem über die Auswirkungen auf den Reisepreis. Erhebliche Änderungen dürfen nicht ohne Zustimmung des Reisenden vorgenommen werden.

(3) Der Reiseveranstalter behält sich das Recht vor, den vereinbarten Reisepreis anzupassen, falls es zu einer Erhöhung der Beförderungskosten oder Abgaben für bestimmte Leistungen kommt. Dabei werden die geltenden Wechselkurse berücksichtigt. Die Anpassung erfolgt gemäß folgenden Bestimmungen:

a. Wenn sich nach Vertragsschluss die Beförderungskosten erhöhen, kann der Reiseveranstalter den Reisepreis entsprechend anpassen. Eine anteilige Weitergabe und Berechnung einer Sitzplatzerhöhung ist möglich.

b. Im Falle einer Änderung der Wechselkurse nach Abschluss des Reisevertrags kann der Reisepreis entsprechend erhöht werden, um die höheren Kosten für den Reiseveranstalter abzudecken.

(4) Falls es zu einer nachträglichen Änderung des Reisepreises kommt, ist der Reiseveranstalter verpflichtet, den Reisenden unverzüglich schriftlich darüber zu informieren. Diese Mitteilung darf nicht später als 20 Tage vor Reisebeginn erfolgen.

§ 5 Rücktritt durch den Kunden und Stornokosten

(1) Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Der Rücktritt sollte gegenüber dem Veranstalter aus Beweisgründen in Textform erfolgen. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung beim Veranstalter. Der Kunden hat im Falle des Rücktritts eventuell bereits erhaltene Reiseunterlagen unverzüglich zurückzureichen. Seitens des Veranstalters wird dem Kunden der Abschluss einer entsprechenden Reiserücktrittskostenversicherung ausdrücklich empfohlen, die nicht im Reisepreis enthalten ist.

(2) Tritt der Kunde vom Reisevertrag zurück oder tritt er die Reise nicht an, kann der Veranstalter eine angemessene Entschädigung verlangen. Die Höhe der Entschädigung richtet sich nach dem Reisepreis abzüglich des Wertes der vom Veranstalter ersparten Aufwendungen sowie dessen, was der Veranstalter durch anderweitige Verwendung der Reiseleistung erwirbt.

(3) Der Veranstalter hat die nachstehenden Stornopauschalen festgelegt, die sich nach dem Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung des Kunden richten:

– bis zum 45. Tag vor Reisebeginn: 25 % des Reisepreises

– bis zum 31. Tag vor Reisebeginn: 50 % des Reisepreises

– ab dem 22. Tag vor Reisebeginn: 75 % des Reisepreises

– ab dem 15. Tag vor Reisebeginn: 85 % des Reisepreises

– ab dem 8. Tag vor Reisebeginn: 100 % des Reisepreises

(4) Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass im Zusammenhang mit dem Rücktritt oder Nichtantritt der Reise keine oder geringere Kosten entstanden sind als die vom Veranstalter in der Pauschale ausgewiesenen Kosten.

(5) Der Veranstalter behält sich vor, eine höhere, individuell berechnete Entschädigung zu fordern, soweit ihm deutlich höhere Aufwendungen als die jeweils anwendbare Pauschale lt. vorstehender Auflistung entstanden sind. In einem solchen Fall ist der Veranstalter verpflichtet, die alternativ angezeigte Entschädigung unter Berücksichtigung ersparter Aufwendungen und einer etwaigen, anderweitigen Verwendung der Reiseleistungen konkret zu beziffern.

(6) Sollten im Einzelfall Reisen, die dritte Veranstalter durchführen, oder andere Leistungen lediglich vermittelt werden, so gelten die jeweiligen Reise- und Zahlungsbedingungen der durchführenden, leistungserbringenden Firmen.

§ 6 Umbuchungen

(1) Ein Anspruch des Kunden nach Vertragsabschluss auf Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft oder der Beförderungsart (Umbuchung) besteht nicht. Soll auf Wunsch des Kunden dennoch eine Umbuchung, sofern möglich, vorgenommen werden, entstehen dem Veranstalter in der Regel die gleichen Kosten wie bei einem Rücktritt des Kunden. Daher kommen Kosten in gleicher Höhe zur Berechnung, wie sie sich im Umbuchungszeitpunkt für einen Rücktritt ergeben hätten. Sofern es sich um eine Umbuchung handelt, die nur geringfügigen Arbeitsaufwand verursacht, kommt ein aufwandabhängiges Bearbeitungsentgelt zur Berechnung, über dessen Höhe der Kunde vor der konkreten Umbuchung informiert wird.

(2) Auf Kundenwunsch nimmt der Veranstalter, soweit durchführbar, Änderungen bereits gebuchter Leistungen vor. Dazu zählen insbesondere Umbuchungen von Startzeiten und Golfplätzen. Ebenso gilt dies für die Neuausstellung und den Versand von Reiseunterlagen, etwa im Falle von Umbuchungen, Verlust oder erneuter Anforderung durch den Kunden. Da diese Vorgänge mit einem erheblichen organisatorischen Aufwand verbunden sind, berechnet der Veranstalter für jede Änderung oder Neuausstellung eine Bearbeitungsgebühr von Euro 50,- pro Person. Eventuelle Mehrkosten, die durch vertraglich gebundene Leistungspartner (z. B. Golfanlagen, Hotels oder Transportunternehmen) entstehen, werden zusätzlich berechnet.

§ 7 Rücktritt und Kündigung durch den Veranstalter

(1) Der Veranstalter kann den Reisevertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Kunde die Durchführung der Reise ungeachtet einer Abmahnung des Veranstalters nachhaltig stört oder sich in einem solchen Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigt der Veranstalter, so behält er den Anspruch auf den Reisepreis; er muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die er aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistungen erlangt.

(2) Der Veranstalter kann vom Reisevertrag zurücktreten, wenn die Durchführung der Reise nach Ausschöpfung aller Möglichkeiten für den Veranstalter unzumutbar ist, weil das Buchungsaufkommen für diese Reise so gering ist, dass die dem Veranstalter im Falle der Durchführung der Reise entstehenden Kosten eine Überschreitung der wirtschaftlichen Opfergrenze bedeuten würden. Im Übrigen gilt dies auch, wenn die im Reiseangebot bzw. der Reiseausschreibung aufgeführte Mindestteilnehmeranzahl – insbesondere bei Gruppenreisen – nicht erreicht wird. Der Rücktritt ist spätestens 30 Tage vor Reisebeginn gegenüber dem Kunden zu erklären.

(3) Wenn der Kunde seine vertragliche Verpflichtung verletzt, kann der Reisevertrag ohne Setzung einer weiteren Frist durch den Veranstalter gekündigt bzw. die Beförderung verweigert werden.

(4) Wenn der Kunde die Anzahlung und / oder der Restzahlung nicht leistet, so ist der Veranstalter berechtigt, nach einer entsprechenden Mahnung mit Fristsetzung vom Reisevertrag zurückzutreten und den Kunden mit Rücktrittskosten gemäß § 5 zu belasten. Voraussetzung dabei ist, dass der Veranstalter zur ordnungsgemäßen Erbringung der vertraglichen Leistungen bereit und in der Lage ist und kein gesetzliches oder vertragliches Zurückbehaltungsrecht des Kunden besteht.

(5) Wird die Reise infolge bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbarer, unvermeidbarer und außergewöhnlicher Umstände am Bestimmungsort (vormals: „höhere Gewalt“) erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so kann sowohl der Veranstalter als auch der Kunde gemäß § 651h BGB vor Reisebeginn kostenfrei vom Reisevertrag zurücktreten. Bei außergewöhnlichen Umständen handelt es sich um Ereignisse, die außerhalb der Kontrolle der Vertragsparteien liegen, deren Folgen sich auch dann nicht hätten vermeiden lassen, wenn alle zumutbaren Maßnahmen ergriffen worden wären. Hierunter fallen insbesondere schwerwiegende Sicherheitsprobleme wie Krieg, Terroranschläge, erhebliche Risiken für die menschliche Gesundheit wie Ausbruch schwerer Krankheiten oder Naturkatastrophen wie Überschwemmungen, Erdbeben, Stürme, sowie behördliche Anordnungen wie Einreiseverbote oder Sperrungen des Zielgebiets. In diesem Fall erstattet der Reiseveranstalter den Reisepreis innerhalb einer angemessenen Frist. Ein darüberhinausgehender Schadensersatzanspruch besteht nicht.

(6) Treten unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände nach Reisebeginn auf und wird dadurch die Reise erheblich beeinträchtigt, kann der Reiseveranstalter den Vertrag kündigen. Der Reiseveranstalter ist in diesem Fall verpflichtet, den Kunden zurückzubefördern und alle notwendigen Maßnahmen zur Beendigung der Reise zu treffen. Etwaige Mehrkosten der Rückbeförderung tragen die Parteien nach den gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere § 651h BGB. Ansprüche auf Reisepreisminderung wegen bereits erbrachter, aber beeinträchtigter Leistungen bleiben unberührt.

(7) Der Kunde ist verpflichtet, den Reiseveranstalter unverzüglich über ihm bekanntwerdende unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände zu informieren, die die Durchführung der Reise gefährden oder erheblich beeinträchtigen können. Gesetzliche Informationspflichten des Reiseveranstalters bleiben hiervon unberührt.

§ 8 Haftung

(1) Der Reiseveranstalter haftet dafür, dass die vertraglich vereinbarten Reiseleistungen (insbesondere Flughafentransfers, Unterkunft, Verpflegung, Golfleistungen wie Startzeiten, Greenfees, Transfers zu Golfplätzen sowie organisierte Ausflüge) die zugesicherte Beschaffenheit haben und frei von Reisemängeln sind. Der Reiseveranstalter haftet auch für die ordnungsgemäße Erbringung der Reiseleistungen durch die von ihm eingesetzten Leistungsträger (z.B. Hotels, Golfanlagen, Transferunternehmen), unabhängig davon, ob ihn ein eigenes Verschulden trifft.

(2) Die vertragliche Haftung des Reiseveranstalters für Schäden, die keine Körperschäden sind und nicht schuldhaft (grob fahrlässig oder vorsätzlich) herbeigeführt wurden, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt. Eine darüberhinausgehende Haftung besteht nur, soweit sich diese aus zwingenden gesetzlichen Vorschriften oder anwendbaren internationalen Übereinkommen ergibt.

(3) Für Schäden aus Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit haftet der Reiseveranstalter nach den gesetzlichen Vorschriften uneingeschränkt. Bei Golf- und anderen Sportaktivitäten im Rahmen der Reise haftet der Reiseveranstalter für solche Schäden, die auf einen ihm zuzurechnenden Organisations-, Informations- oder Auswahl- bzw. Überwachungsfehler gegenüber den Leistungsträgern oder auf sonstige Verletzung vertraglicher Pflichten zurückzuführen sind. Für allgemeine sporttypische Risiken, die der Kunde in eigener Verantwortung eingeht (z.B. Fehlschläge, Kollisionen unter Spielern, selbstverursachte Unfälle auf dem Platz), besteht keine Haftung des Reiseveranstalters, soweit keine Pflichtverletzung vorliegt.

(4) Soweit der Reiseveranstalter in der Reiseausschreibung ausdrücklich und erkennbar auf Fremdleistungen hinweist, die lediglich vermittelt und nicht Bestandteil der Pauschalreise sind (z.B. individuell vor Ort hinzugebuchte Golfkurse, Zusatz-Ausflüge anderer Anbieter), haftet er nicht für die Durchführung dieser Fremdleistungen. Die Haftung des jeweiligen Drittanbieters richtet sich nach dessen Vertragsbedingungen; etwaige Ansprüche sind unmittelbar gegenüber diesem geltend zu machen.

(5) Der Kunde ist verpflichtet, auftretende Reisemängel und Gefahren (z.B. Sicherheitsrisiken auf dem Golfplatz, erhebliche Störungen in der Unterkunft) dem Reiseveranstalter oder der örtlichen Reiseleitung unverzüglich anzuzeigen, damit eine Abhilfe ermöglicht wird. Unterbleibt eine solche Anzeige schuldhaft, kann eine Minderung oder ein Schadensersatzanspruch insoweit entfallen, als bei rechtzeitiger Anzeige Abhilfe möglich gewesen wäre.

(6) Vertragliche Ansprüche des Kunden wegen Reisemängeln, Minderung des Reisepreises, Schadensersatz sowie Aufwendungsersatz verjähren innerhalb der gesetzlichen Verjährungsfrist. Für Schadensersatzansprüche wegen Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie für grob fahrlässig oder vorsätzlich verursachte Schäden gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen ohne Einschränkung. Eine vertragliche Verkürzung der gesetzlichen Verjährungsfristen zu Lasten des Kunden erfolgt nicht.

§ 9 Mitwirkungspflicht des Kunden / Ausschlussfristen

(1) Sollte die Pauschalreise nicht wie vertraglich vereinbart erbracht werden, hat der Kunde das Recht, Abhilfe zu verlangen. Der Kunde ist verpflichtet, jegliche Mängel unverzüglich der örtlichen Reiseleitung oder dem Reisevermittler zu melden. Sollte der Reiseveranstalter aufgrund einer schuldhaften Unterlassung der Mängelanzeige keine Abhilfe leisten können, kann der Kunde keine Minderungsansprüche oder Schadenersatzansprüche geltend machen. Falls am Urlaubsort keine Reiseleitung vorhanden ist und dies auch vertraglich nicht geschuldet ist, sind etwaige Reisemängel direkt an den Veranstalter oder den Reisevermittler, über den die Pauschalreise gebucht wurde, zu melden. Informationen zur Erreichbarkeit der Reiseleitung bzw. des Veranstalters werden in der Leistungsbeschreibung oder spätestens mit den Reiseunterlagen bereitgestellt. Die Reiseleitung ist befugt, Abhilfe zu schaffen, soweit dies möglich ist, jedoch nicht berechtigt, Ansprüche anzuerkennen.

(2) Sollte die Pauschalreise aufgrund eines Mangels erheblich beeinträchtigt sein und der Veranstalter innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe leisten, hat der Kunde das Recht, den Reisevertrag zu kündigen. Es wird empfohlen, die Kündigung schriftlich zu erklären. Dies gilt auch, wenn dem Kunden die Fortsetzung der Pauschalreise aufgrund eines Mangels aus einem wichtigen und für den Veranstalter erkennbaren Grund nicht zumutbar ist. Eine Frist zur Abhilfe muss nicht gesetzt werden, wenn die Abhilfe unmöglich ist, vom Veranstalter verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrags durch ein besonderes Interesse des Kunden gerechtfertigt ist.

(3) Ansprüche wegen mangelhafter Reiseleistung nach den §§ 651c bis 651f BGB sind durch Kunden unverzüglich nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Reise ausschließlich schriftlich gegenüber dem Veranstalter geltend zu machen.

(4) Schäden, Verzögerungen oder Verluste von Reisegepäck müssen unverzüglich vor Ort (z. B. am Flughafen) mittels Schadensanzeige bei der zuständigen Fluggesellschaft gemeldet werden. Fluggesellschaften und Reiseveranstalter können Erstattungen gemäß internationalen Übereinkünften ablehnen, wenn keine Schadensanzeige erfolgt ist. Hier gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Darüber hinaus sind Verluste, Beschädigungen oder Fehlleitungen von Reisegepäck stets der Reiseleitung zu melden.

§ 10 Zusatzleistungen / Vermittlung von Leistungen

(1) Der Veranstalter kann dem Kunden zusätzliche Leistungen vermitteln. Insbesondere betrifft dies Leistungen von am jeweiligen Reise-Ort ansässigen Leistungsträgern. Diese sind ausnahmslos nicht Bestandteil des Reisevertrages. Zumeist handelt es sich dabei um Wahl- und / oder Zusatzleistungen für verschiedenste Golfleistungen und / oder Ausflüge.

(2) Der Veranstalter bietet spezifisch für Golfspieler die Reservierung von Startzeiten vor Reiseantritt an. Die Einhaltung der Startzeiten können vom Veranstalter nicht garantiert werden. Sollten die Startzeiten nicht, wie vom Kunden gewünscht, realisierbar sein, ist der Veranstalter berechtigt, ohne Rücksprache mit dem Kunden alternative Startzeiten verbindlich zu reservieren. Hierbei gelten im Übrigen stets die Regelungen der jeweiligen Golfplätze, insbesondere bezüglich HCP-Einstufungen. Deshalb ist durch Kunden ein gültiger Nachweis über das aktuelle HCP mitzuführen. Ohne Vorlage eines entsprechenden Nachweises besteht das Risiko eines Platzverweises. Nicht in Anspruch genommene Greenfees sind von einer Rückerstattung ausgeschlossen.

(3) Vom Veranstalter werden keine Flugreisen vermittelt. Gleichwohl wird darauf hingewiesen, dass Kunden aufgrund der unterschiedlichen Handhabung und Berechnung bei Golfgepäckbeförderungen der einzelnen Airlines möglichst frühzeitig Informationen beiziehen und Buchungen vornehmen sollten. Durch den Veranstalter wird jedwede Haftung für den Transport von Golfgepäck nicht übernommen.

§ 11 Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften

(1) Der Veranstalter informiert den Kunden über die Bestimmungen von Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften, die für die Reise erforderlich sind, sofern er Staatsangehöriger des EU-Mitgliedsstaates ist, in dem die Reise angeboten wird. Kunden mit anderweitigen Staatsangehörigkeiten sind angehalten, die für sie zuständigen Botschaften und / oder Konsulate vor Reiseantritt zu konsultieren. Im Übrigen wird davon ausgegangen, dass bei Kunden und Mitreisenden keine Besonderheiten in den Personen (z.B. Staatenlosigkeit oder doppelte Staatsangehörigkeiten) vorliegen.

(2) Der Kunde ist verantwortlich für das Beschaffen und Mitführen sowie Gültigkeit der behördlich notwendigen Reisedokumente, eventuell erforderliche Impfungen sowie das Einhalten von Zoll- und Devisenvorschriften. Nachteile, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu seinen Lasten, es sei denn, sie sind durch eine schuldhafte Falsch- oder Nichtinformation des Veranstalters bedingt.

§ 12 Datenschutz

(1) Der Reisende stimmt der elektronischen Datenverarbeitung seiner personenbezogenen Daten im Rahmen der nachfolgenden Regelungen, ausdrücklich zu. Kundendaten werden absolut vertraulich behandelt. Die mitgeteilten Daten des Reisenden werden ausschließlich für die fachgerechte Ausführung der Dienstleistung genutzt. Eine Weitergabe der Daten an Dritte erfolgt nicht.

(2) Es gelten die gesonderten Datenschutzbestimmungen des Reiseveranstalters unter folgendem Link: https://www.golfreisen-aegypten.de

§ 13 Widerrufsrecht

(1) Gemäß § 312g Absatz 2 Nr. 9 BGB besteht bei (Pauschal)Reisebuchungen, die über Fernabsatzverträge abgeschlossen werden, kein Widerrufsrecht. Dies gilt insbesondere für Verträge über die Erbringung von Dienstleistungen im Bereich der Beherbergung zu anderen Zwecken als zu Wohnzwecken sowie für die Erbringung weiterer Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen, wenn der Vertrag für die Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht.

(2) Ergänzend wird auf die Regelungen nach § 5 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen verwiesen.

§ 14 Streitbeilegung

(1) Der Reiseveranstalter ist zu einer Teilnahme an einem Verfahren zur Streitbeilegung vor einer Verbraucherschlichtungsstelle nicht bereit oder verpflichtet.

§ 15 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Wenn der Reisende die Bestellung als Verbraucher abgegeben hat und zum Zeitpunkt seiner Bestellung seinen gewöhnlichen Aufenthalt in einem anderen Land hat, bleibt die Anwendung zwingender Rechtsvorschriften dieses Landes von der in Satz 1 getroffenen Rechtswahl unberührt.

(2) Wenn der Reisende Kaufmann ist und seinen Sitz zum Zeitpunkt der Bestellung in Deutschland hat, ist ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz des Reiseveranstalters. Im Übrigen gelten für die örtliche und die internationale Zuständigkeit die anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen.

(3) Die Sprache der Verträge ist grundsätzlich deutsch.

(4) Sollten einzelne Bestimmungen des Reisevertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt.